Geschäftsbedingungen

Trainingsaufträge
Trainingsaufträge sind nach schriftlicher Bestätigung durch das Institut für beide Parteien verbindlich. Dies gilt insbesondere für die Termine der Trainingstage und die dem Institut gemeldeten Teilnehmerzahlen.
Trainingsort
Als Trainingsort wird von dem Institut ein Hotel innerhalb der BR Deutschland benannt. Bei Buchung von Trainingstagen für geschlossene Gruppen wird der Seminarort in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
Hotelkosten
Die Kosten des vom Institut bestimmten Hotels sind von den Teilnehmern zu tragen und von diesen direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Zahlungsbedingungen
Die Honorare des Institutes sind 10 Tage nach Erhalten des Hornorarnachweises, unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitgeber), ohne Abzüge zu zahlen. Im Preis sind die individuellen Schulungsunterlagen erhalten. Kosten für weitere Lehrmittel werden in der Regel gesondert berechnet. Reise-, Tages- und Übernachtungsspesen der Trainer des Institutes werden in der üblichen Höhe gesondert berechnet.
Terminoption
An- für den Kunden unverbindliche- Terminoptionen ist das Institut 2 Monate nach der Optionsbestätigung gebunden.
Rücktritt und Terminverschiebung
Bei Rücktritt von bestehenden Trainingsaufträgen hat der Auftraggeber das volle Honorar zu zahlen. Das Institut wird von seiner Leistungspflicht frei. Die Stellung geeigneter Ersatzteilnehmer ist möglich. Bei Terminverschiebung von Seiten des Auftraggebers ist das volle Honorar für den gebuchten Termin zu zahlen. Das Institut berechnet für den Ersatztermin 50% reduziertes Honorar.
Inhalt
Inhalt und Aufbau des Trainings können, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden.
Trainerwechsel
Das Institut ist berechtigt, die Trainer zu wechseln. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zum Rücktritt noch zur Minderung.
Höhere Gewalt
Sollte die Durchführung eines Trainings infolge höherer Gewalt oder Streiks nicht möglich sein, wird vom Institut ein Ersatztermin benannt.
Haftung
Das Institut haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Limburg.
Weitergehende Ansprüche
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.